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Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigungen
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Beratung mit Herz und Verstand
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie, um eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.
Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.
Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Alle Personen, die pflegebedürftig sind und ausschließlich Pflegegeld erhalten wollen.
Laut §37.3 SGB XI müssen Menschen, die eine solche Leistung von den Pflegekassen in Anspruch nehmen wollen, eine Pflegeberatung von Pflegeexperten in Anspruch nehmen, um diese Leistungen erhalten zu können.
Wie läuft die Pflegeberatung ab?
Sie vereinbaren einen Termin mit unserer zuständigen Pflegefachkraft vor Ort (siehe Kasten, rechts), um umfangreich im Rahmen des §37.3 SBG XI informiert und beraten zu werden. Die Dauer eines solchen Besuches richtet sich dann nach Ihrem individuellen Bedarf an Beratung.
In der Beratung wird ermittelt, ob Sie:
- Pflegehilfsmittel benötigen
- zusätzliche entlastende Leistungen benötigen
- Wohnraumanpassungen benötigen
Die ermittelten Bedarfe werden dann von unseren Pflegeexperten für Sie korrekt in die Formulare der zuständigen Pflegekassen eingetragen.
Die Pflegefachkraft kann darüberhinaus durch regelmäßige Besuche eine Verschlechterung beurteilen und gegebenenfalls weitere Möglichkeiten aufzeigen. Durch die fachgerechte Beratung erhalten die Krankenkassen so eine gesicherte und stets aktuelle Ermittlung des Pflegebedarfs.
Für Sie wird der Pflegedschungel transparenter und der Erhalt des Pflegegeld gesichert.
Wie oft kann ich mich beraten lassen?
Die Kostenträger haben feste Intervalle für Pflegeberatungen festgesetzt. Diese ergeben sich aus dem Grad der Pflegebedürftigkeit:
- Pflegegrad 1: freiwillige Beratung – einmal jährlich
- Pflegegrad 2 & 3: verpflichtende Beratung – halbjährlich
- Pflegegrad 4 & 5: verpflichtende Beratung – vierteljahrlich
Wer trägt die Beratungskosten?
Die Kosten der Beratung werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegeversicherung getragen. Bei privat Versicherten geht der Beratene in Vorleistung und reicht die Kosten bei seiner Versicherung ein.
Was müssen Sie vorbereiten?
Damit Sie bestmöglich auf den Beratungstermin vorbereitet sind, ist es ratsam, einige Dokumente und Informationen bereitzuhalten. Die folgende Liste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.
- Unterlagen zu Pflegegeld und Pflegeleistungen
- Unterlagen zu Krankenhausaufenthalten
- der aktuelle Medikamentenplan
- Versichertenkarte der Krankenkasse
Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Hinweis: Der Bildlink führt zur Download-Möglichkeit auf einer Seite des Bundsgesundhseitsminiteriums. (öffnet ein neues Tab)
Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Kontakt auf. Entweder schriftlich, per Formular (siehe unten) oder direkt per Telefon (siehe Box, rechts)