Krankenfahrten

Im Gegensatz zur Notfallrettung, der bei akuten Notfällen über die Rufnummern 112 oder 110 alarmiert wird, haben die meisten Krankenfahrten nichts mit Eile, Blaulicht und Martinshorn zu tun. Sie sind Fahrten für Menschen, die medizinischer Betreuung bedürfen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi benutzen können – zum Beispiel, weil sie nur liegend transportiert werden können.

Einen Krankenwagen können Sie anfordern unter:

Telefon (0671) 19219

Wer kann den Krankentransport nutzen?

  • Unfallgeschädigte 
  • Erkrankte 
  • bettlägerige Patienten 
  • Gehbehinderte 
  • Krankenhäuser 
  • Ärzte 
  • Krankenkassen/Versicherungen

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Kontakt auf. Entweder schriftlich per Forular (siehe unten) oder direkt telefonisch (siehe Kasten, rechts). Vielen Dank.

Für weitere die Kommunikation im Kundenkontakt verwenden wir auch den deutschen Anbieter epostbox für etwaige Zustellungen per Post.

Wir beraten Sie gerne.

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Ihr Kontakt

Die Einsatzzentrale
des DRK Kreisverband
Bad Kreuznach e.V.

Telefon:
0671 – 19 2 19
Mail:
fahrdienst@drk-kh.de

Rüdesheimer Straße 36-38
55545 Bad Kreuznach

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