Hinweisgeberschutz

Willkommen bei der internen Meldestelle des DRK-Kreisverbandes Bad Kreuznach e. V.

รœber dieses Formular kรถnnen Sie Hinweise auf VerstรถรŸe gegen Rechtsvorschriften melden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tรคtigkeit fรผr unsere Organisation wahrgenommen haben (Hinweisgeberschutzgesetz โ€“ HinSchG).

Vertraulichkeit: Ihre Identitรคt โ€“ sofern Sie diese angeben โ€“ wird streng vertraulich behandelt. Sie ist ausschlieรŸlich der beauftragten Person der Meldestelle bekannt und wird ohne Ihre Einwilligung nicht weitergegeben, auรŸer in den gesetzlich geregelten Ausnahmefรคllen (ยง 8, ยง 9 HinSchG). Hinweisgebende Personen sind gesetzlich vor Repressalien geschรผtzt (ยง 36 HinSchG).

Freiwilligkeit der Identitรคtsangabe: Sie kรถnnen diese Meldung auch anonym abgeben. Bitte beachten Sie: Ohne eine Kontaktmรถglichkeit kรถnnen wir Ihnen weder den Eingang Ihrer Meldung bestรคtigen noch Rรผckfragen stellen oder Sie รผber das Ergebnis informieren. Tipp: Wenn Sie anonym bleiben, aber erreichbar sein mรถchten, kรถnnen Sie eine eigens dafรผr eingerichtete, pseudonyme E-Mail-Adresse angeben (z. B. bei einem Anbieter Ihrer Wahl, ohne Ihren Namen).

Persรถnliches Gesprรคch: Auf Ihren Wunsch hin ist auch eine persรถnliche Zusammenkunft mit der Meldestelle mรถglich (ยง 16 Abs. 3 HinSchG) โ€“ auf Wunsch auch per Video- oder Telefonkonferenz.

Externe Meldestelle: Unabhรคngig von diesem internen Meldeweg steht Ihnen jederzeit die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt fรผr Justiz offen (www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle). Wir wรผrden uns freuen, wenn Sie zunรคchst den internen Weg wรคhlen โ€“ so kรถnnen wir Missstรคnden am schnellsten nachgehen.

Die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie am Ende des Formulars.

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รœber das unten (siehe Button) erreichbare Formular kรถnnen Sie Hinweise auf VerstรถรŸe gegen Rechtsvorschriften melden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tรคtigkeit fรผr unsere Organisation wahrgenommen haben (Hinweisgeberschutzgesetz โ€“ HinSchG). Die Meldung kann nur vom Beauftragten fรผr Hinweisgeberschutz abgerufen/gesehen werden.

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