Allgemeine Geschäftsbedingungen
des DRK Kreisverband Bad Kreuznach e.V.
für den Bereich Fahrdienste
Arbeitsvorlage; Stand: 11.12.25 – 15:23 Uhr
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Leistungen des DRK Kreisverbands Bad Kreuznach e.V. (nachfolgend DRK-KH) die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr betreffend, sowie weitere Dienstleistungen. Die nachfolgenden Ausführungen gründen sämtlich auf § 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen des Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Die jeweils gültige Fassung der AGB ist in der Geschäftsstelle des DRK-KH sowie im Internet auf der Homepage des DRK-KH einsehbar. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung der Beförderungsleistung aktuell ist. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen erfordern die schriftliche Bestätigung durch das DRK-KH, ansonsten sind diese unwirksam.
2. Geltungsbereich
Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Personenbeförderung im PKW oder in einem speziell umgebauten Fahrzeug für Rollstuhl- und Tragestuhlbeförderung. Das DRK-KH gewährleistet die Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie anderer einschlägiger gesetzlicher Vorschriften entsprechen.
3. Vertragsabschluss und Kündigungsfristen
Das DRK-KH nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per Email ausschließlich in der DRK-KH-Einsatzzentrale, Rüdesheimer Straße 36-38, 55545 Bad Kreuznach (nachfolgend Einsatzzentrale) entgegen und ist bereit ein Angebot zu erstellen – sofern es sich um eine Privatfahrt handelt, und anhand der vom Auftraggeber angegebenen Informationen. Die Angebote des DRK-KH sind freibleibend. Ein Beförderungsvertrag entsteht durch die Auftragsbestätigung des DRK-KH gegenüber dem Auftraggeber. Erfolgt die Auftragsannahme aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers, ist das DRK-KH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wurde der Auftrag zur Beförderung durch einen Dritten erteilt, tritt der Fahrgast mit Antritt der Fahrt in die Pflichten des Auftraggebers gesamtschuldnerisch ein. Grundlage des Vertrages sind die nachfolgend aufgeführten Beförderungs- und Haftungsbedingungen, der Leistungsumfang sowie der vereinbarte Beförderungspreis. Der Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an. Für ein einfacheres Verständnis wird im Folgenden der Begriff „Fahrgast“ verwendet und meint hiermit die zu befördernde Person respektive auch den Auftraggeber, sofern dieser nicht mit der zu befördernden Person identisch ist.
4. Beförderungsbedingungen
Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist dem DRK-KH freigestellt. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu den vereinbarten Zeiten, die Planung der Fahrtstrecke obliegt dem DRK-KH. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten können nur in Ausnahmefällen gewährt werden, um Folgeaufträge nicht zu beeinträchtigen. Wartezeiten werden zusätzlich zum Fahrpreis berechnet, sofern nichts anderes im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde. Diese werden von Krankenkassen und anderen Kostenträgern in der Regel nicht übernommen und müssen vom Fahrgast getragen werden. Aktuell werden je 5 Minuten Wartezeit 3,00 € berechnet. Wartezeiten und Fahrtunterbrechungen sowie Änderungen der Fahrtstrecke, die nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags sind, sind dem Fahrerpersonal des DRK-KH nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Disposition möglich und erlaubt. Das Fahrpersonal des DRK-KH ist nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
5. Kündigung / Beendigung des Vertrages
Der Beförderungsvertrag endet mit der Ankunft am im Vertrag vereinbarten Zielort und dem Verlassen des Fahrzeugs des DRK-KH. Beförderungsverträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
6. Rücktritt und Stornierungen
Ein Rücktrittsrecht steht beiden Vertragsparteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung des Beförderungsauftrages durch den Fahrgast ist bis 2 Tage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Abholtermin möglich. Dies kann mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Email oder Fax ausschließlich in der DRK-KH-Geschäftsstelle erfolgen. Mündliche Absprachen, explizit auch bzgl. Stornierungen, mit dem Fahrpersonal haben keine Gültigkeit. Zur Kompensation entgangener Einnahmen wird eine Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt erfolgt, wie folgt in Rechnung gestellt: Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor Fahrtantritt 50% des Beförderungspreises, zwischen 6 und 24 Stunden vor Fahrtantritt 75% des Beförderungspreises, bei kurzfristigen Stornierungen weniger als 6 Stunden vor Fahrtantritt oder fehlender Stornierung 100% des Beförderungspreises.
7. Fahrpreise und Zahlungsbedingungen
7.1 Allgemeines
Der Beförderungspreis und die darin enthaltenen Leistungen richten sich nach dem erstellten Angebot. Sofern eine Beförderung aufgrund einer besonderen Dringlichkeit ohne vorab erstelltes Angebot durchgeführt wurde, wird die Fahrt mit einem Pauschalbetrag in Höhe von € 75,- berechnet. Die Planung der jeweiligen Fahrtstrecke obliegt dem DRK-KH. Sonderleistungen werden generell separat berechnet. Sollte nach Auftragsbeginn feststehen, dass die angeforderten bzw. vertraglich vereinbarten Leistungen von dem vereinbarten Beförderungsvertrag abweichen, ist der DRK-KH berechtigt, eine Preiskorrektur vorzunehmen. Dies kann auch nachträglich gegen Nachweis der geleisteten Einsatzstunden erfolgen. Die Abrechnung erfolgt schriftlich per Rechnung und sind gemäß § 286 Abs. 3 BGB zahlbar netto sofort ohne Abzug. Das DRK-KH ist berechtigt, vor Fahrtbeginn eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten Beförderungspreis zu verlangen. Kommt der Fahrgast in Zahlungsverzug, ist das DRK-KH berechtigt, weitere vereinbarte Dienstleistungen bis zur Begleichung des offenen Betrags auszusetzen.
7.2 Fahrten mit Transportbescheinigung zur Abrechnung mit der Krankenkasse
Fahrten, die auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) (nachfolgend: Transportbescheinigung) durchgeführt werden, werden durch die Krankenkasse in der Regel nur nach vorheriger Genehmigung übernommen. Das Beschaffen der, entsprechend den Vorgaben der beauftragten Fahrt, ausgefüllten ärztlichen Verordnung und das Einholen der Genehmigung durch die Krankenkasse vor Antritt der Fahrt obliegt dem Fahrgast. Eine Abrechnung des Auftragnehmers mit der Krankenkasse des Fahrgastes kann nur dann durchgeführt werden, wenn eine korrekt ausgefüllte ärztliche Verordnung und die dazugehörige Genehmigung der Krankenkasse vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein und die Krankenkasse aus diesen oder anderen Gründen die Zahlung verweigern, wird die Beförderung dem Auftragnehmer privat in Rechnung gestellt. Auftraggeber und somit Zahlungspflichtiger ist und bleibt in allen Fällen der Fahrgast. Das DRK-KH behält sich vor, eventuell entstandene Mehrkosten durch eine nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und/oder nicht genehmigte ärztliche Verordnung und dadurch abgelehnte Kostenübernahme durch die Krankenkasse dem Fahrgast ebenfalls in Rechnung zu stellen. Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist durch den Fahrgast immer die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
7.2 Bonitätsprüfung
Unser Unternehmen prüft und überwacht regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden. Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten. Dazu arbeiten wir mit der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die infoscore Consumer Data GmbH. Die Informationen gem. Art 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der infoscore Consumer Data GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://WWW.experian.de/icd-infoblatt
8. Pflichten des Fahrgastes und Beförderungsausschluss
Der Fahrgast verpflichtet sich, dem DRK-KH alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten frühzeitig mitzuteilen. Hierzu zählen unter anderem Datum und Uhrzeit des gewünschten Fahrtantritts, Name/n des/der Fahrgastes/-gäste, wahrheitsgemäße Angaben zu Behinderungen, Einschränkungen und Erkrankungen, sofern sie einen Einfluss auf die Beförderung haben, die Art der Beförderung (z.B. Rollstuhlbeförderung) und ggf. die Mitnahme von Hilfsmitteln wie z.B. Rollator. Das DRK-KH ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Kommt es auf Grund von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zum Ausfall der Fahrt, trägt der Fahrgast hierfür dennoch das vereinbarte Beförderungsentgelt. Der Fahrgast ist verpflichtet, nur einen solchen Rollstuhl für die Beförderung zu nutzen, der für die Personenbeförderung im Fahrzeug geeignet und gesetzlich zugelassen ist. Sofern Kinder befördert werden sollen, hat der Fahrgast für die gesetzlich vorgeschriebenen Sitzerhöhungen oder Rückhaltesysteme zu sorgen oder bei der Bestellung der Fahrt darauf hinzuweisen, dass der Auftragnehmer eine solche stellen soll, sofern vorhanden. Der Fahrgast muss die entsprechend geeigneten Rückhaltesysteme zu seinen Lasten zur Verfügung stellen, ohne dass dies eine Auswirkung auf das Beförderungsentgelt hat. Der Fahrgast verpflichtet sich, sich zu jeder Zeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, seine eigene und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie Dritter nicht gefährdet wird. Sollte dies dem Fahrgast nicht möglich sein, ist der DRK-KH berechtigt und verpflichtet, den Fahrgast von der Fahrt auszuschließen. Für alle Personen im Fahrzeug gilt die Anschnallpflicht, absolutes Rauch- und Alkoholverbot in und an den Fahrzeugen des DRK-KH. Essen und Trinken während der Fahrt ist nicht zulässig. Die Mitfahrt eines Tieres ist nur dann zulässig, wenn das Tier als behinderungsbedingt notwendiges Hilfsmittel (z.B. Blindenführ- oder Assistenzhund) anerkannt ist. Der Fahrgast trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Sicherung sowie die Beaufsichtigung des Tieres. Dies trifft auch dann zu, wenn Mitarbeiter des DRK-KH bei der sachgemäßen Ladung und Sicherung behilflich sind. Gleiches gilt für Gepäckstücke. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können diese von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Fahrgast verpflichtet, sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs können dem Fahrgast Reinigungs- bzw. Reparaturkosten zuzüglich der Fahrzeugausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Das DRK-KH behält sich das Recht vor, Fahrgäste auszuschließen, deren Verhalten gegen diese Bedingungen verstößt oder die Sicherheit gefährdet.
9. Haftungsbeschränkung
Das DRK-KH haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen-und Verkehrsverhältnisse, Unfall oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt der DRK-KH möglichst schnell Ersatz. Ist dies aus unabwendbaren betrieblichen Gründen nicht möglich, oder ist aus solch einem Grund die Durchführung einer Fahrt nicht, oder nicht zeitgerecht möglich, wird das DRK-KH sich bemühen, dem Fahrgast Hilfestellung zu einer anderen Beförderung zu geben. Ein Anspruch auf Beförderung besteht in diesem Fall jedoch nicht. Kosten, die durch die Ersatzbeförderung entstehen, sind vom Fahrgast zu tragen. Gegenüber dem DRK-KH besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden dem Kunden in diesem Fall erstattet. Das DRK-KH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Grundsätzlich haftet das DRK-KH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Rahmen der hierzu abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Das DRK-KH haftet nicht für eventuell eintretende Beschädigungen an Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, sonstige Güter oder Hilfsmittel, die im Fahrzeug transportiert werden. Der Fahrgast ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung dem DRK-KH unverzüglich mitzuteilen.
10. Datenschutz
Das DRK-KH verpflichtet sich, die ihr überlassenen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, der Bearbeitung von Anfragen, der Erstellung von Angeboten oder Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln. Die Einwilligung des Fahrgastes hierzu gilt als erteilt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem DRK-KH und den Fahrgästen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz des DRKKH. Für Verbraucher gilt zusätzlich der gesetzliche Gerichtsstand ihres Wohnsitzes.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, unwirksam werden oder unvollständig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An ihre Stelle treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.