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Wie kann ich helfen?

Wir wissen, dass die Betroffenheit angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukraine auch in der deutschen Bevölkerung groß ist und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Das Deutsche Rote Kreuz bittet um Spenden für die Menschen in der Ukraine und hat dafür folgenden zentralen Spendenzweck eingerichtet: „Nothilfe Ukraine“. https://www.drk.de/nothilfe-ukraine

Sachspenden

Die Not der Menschen und damit ihr Bedarf an Unterstützung ist groß. Damit Hilfe tatsächlich ankommt, bitten uns unsere Schwestergesellschaften sehr eindringlich darum, die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern die humanitäre Arbeit vor Ort. Die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz haben in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangebote bestehen. Auch die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) haben darauf hingewiesen, dass unkoordinierte Lieferungen und Hilfe zu einem Infarkt lebenswichtiger Versorgungslinien führen. Wir bitten alle DRK-Verbandsgliederungen, dies zu berücksichtigen und Hilfsangebote ausschließlich über das DRK-Generalsekretariat zu planen und in der aktuellen Lage nicht direkt Kontakt zu Schwestergesellschaften aufzunehmen. Das gilt auch für Güter, die auf den Mobilisierungslisten der IFRC veröffentlicht werden.

Im Gegensatz zu privat organisierten Hilfslieferungen ist ein Hilfstransport des Deutschen Roten Kreuzes (https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/drk-hilfstransport-fuer-ukrainische-bevoelkerung-unterwegs-nach-polen/) eine innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung im Vorfeld genauestens abgestimmte humanitäre Hilfsmaßnahme, die zielgerichtet auf einen tatsächlich gemeldeten Bedarf der relevanten Schwestergesellschaften reagiert.

Geldspenden sind gegenüber Sachspenden eine deutlich effektivere Art der Hilfe. Der große Vorteil von Geldspenden ist, dass die bedachte Organisation damit die Möglichkeit hat, die Verwendung der Mittel flexibel sich ändernden Verhältnissen und einer sich verändernden Bedarfslage in den betroffenen Gebieten anzupassen. Was in sich sehr schnell ändernden Situationen wie aktuell in der Ukraine, absolut erforderlich ist. So kann letzten Endes noch besser sichergestellt werden, dass die Gelder in den Bereichen eingesetzt werden können, in denen der Bedarf – mit Blick auf das Tätigkeitsspektrum des Roten Kreuzes – jeweils am größten ist.

https://www.drk.de/nothilfe-ukraine

oder

IBAN: DE63370205000005023307

BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: Nothilfe Ukraine

Anfragen von Unternehmen

Anfragen von Unternehmen zu Spenden oder Kooperation können an unternehmen(at)drk.de gerichtet werden.

Privates ehrenamtliches Engagement
  • Wer sich in Deutschland für ankommende ukrainische Geflüchtete engagieren möchte, der wendet sich am besten an die örtlichen Behörden und gern auch an die örtlichen DRK-Gliederungen. Sie können am besten einschätzen, welche Hilfe sinnvoll ist und aktuell gebraucht wird. Es wird mit Sicherheit über längere Zeit Hilfe benötigt werden.

Unsere regionalen DRK Kreisverbände und Ansprechpartner vor Ort finden Sie am einfachsten mit unserem Adressverzeichnis der DRK-Kreisverbände auf unserer Website: http://www.drk.de/adressen.html

Wie kann ich mich engagieren, wenn ich momentan kein Geld spenden kann?

Neben zahlreichen anderen Organisationen können sich Interessierte natürlich auch in den örtlichen DRK-Verbänden ehrenamtlich engagieren. Es wird mit Sicherheit über längere Zeit hinweg Hilfe benötigt, auch im Hinblick auf die Menschen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts gezwungen sind, ihre ukrainische Heimat zu verlassen und auf der Flucht sind.

Was benötigen die menschen in der Ukraine gerade am nötigsten?

Siehe „Wie kann ich helfen?“ und „Wie ist die Lage vor Ort?“.

Wo kann ich Unterstützung für betroffene Freunde und Familienangehörige bekommen?

Wir verstehen, dass die Sorge und Angst um Familienangehörige, Freunde und Bekannte in der Ukraine und auf der Flucht unvorstellbar groß sind. Rechtliche Fragen zur Situation in Deutschland, beispielsweise zum Status geflüchteter Personen aus der Ukraine, können an flucht-migration(at)drk.de gerichtet werden.

Suchanfragen – auch wenn im Augenblick keine aktive Suche in der Ukraine möglich ist – werden vom DRK-Suchdienst, also von allen DRK-Suchdienst-Beratungsstellen auf allen DRK-Verbandsebenen, entgegengenommen: https://www.drk-suchdienst.de/

Leider können wir als Rotes Kreuz in dieser akuten Situation des bewaffneten Konflikts keine Form der Einzelfallhilfe leisten. Wir bemühen uns gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft, dem Ukrainischen Roten Kreuz, humanitäre Hilfe nach dem Maß der Not zu organisieren. Das Rote Kreuz hat derzeit keine Möglichkeit, eine sichere Passage zu organisieren.

Deutsche Staatsangehörige können sich hier auf den Seiten des Auswärtigen Amts informieren:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR

Auch hat das Auswärtige Amt eine Hotline für deutsche Staatsangehörige geschaltet: 

+49 30 5000 3000

Wo kann ich bei Eigenbetroffenheit, zum Beispiel aufgrund von familiären Beziehungen in die Ukraine, Unterstützung in Anspruch nehmen?

Bei Bedarf nach rechtlicher oder auch psychosozialer Unterstützung für Betroffene können Sie sich gerne an die Migrationsberatungsstellen des DRK oder auch der anderen Wohlfahrtsverbände vor Ort wenden: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/migration-integration-und-teilhabe/migration-und-integration/

Wie ist die Lage in der Ukraine? Ist das DRK vor Ort?

Der Krieg in der Ukraine stellt bereits jetzt eine der größten humanitären Krisen in Europa seit Ende des zweiten Weltkriegs dar, die mit ihren Folgen noch Jahre andauern wird. Innerhalb der Ukraine sind schätzungsweise 18 Millionen Menschen betroffen – das ist ein Drittel der Bevölkerung – und über 2 Millionen Menschen haben das Land bereits verlassen. Die Vertreibung und der Hilfsbedarf sind enorm und werden mit größter Wahrscheinlichkeit weiter anwachsen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ukraine.

Die Lage vor Ort ist aufgrund der aktuellen Kampfhandlungen sehr unübersichtlich. Aufgrund der sich täglich ändernden Lage vor Ort ist eine Einschätzung der Situation in den verschiedenen Landesregionen sehr schwer. Derzeit hat für die gesamte Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung der Schutz der Mitarbeitenden und Freiwilligen absolute Priorität, um darüber die eigene Arbeitsfähigkeit und das Ermöglichen von Hilfe überhaupt sicherzustellen.

Angesichts der eskalierenden Gewalt weitet das DRK die Unterstützung seiner Schwestergesellschaft, des Ukrainischen Roten Kreuzes (URK), im Rahmen des Möglichen schrittweise aus. Dabei steht das DRK fortlaufend in enger Abstimmung mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das derzeit mit rund 600 Mitarbeitenden vor Ort ist, und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC). Zurzeit ist ein Nothilfeexperte des Deutschen Roten Kreuzes für die Koordination der Hilfen mit unseren Partnern in der Ukraine im Einsatz.

Das DRK arbeitet seit dem Reaktorunglück in Tschernobyl 1986 eng mit dem URK zusammen. Seit dem Ausbruch des bewaffneten Konfliktes in der Ostukraine im Jahr 2014 unterstützen wir unsere Kolleginnen und Kollegen im Osten des Landes, seit 2017 vor allem mit Bargeldhilfen für besonders bedürftige Menschen, denen wir Unterstützung für den täglichen Lebensunterhalt bieten.

Weitere und aktuelle Informationen unter: https://www.drk.de/hilfe-weltweit/wo-wir-helfen/europa/ukraine-krise-humanitaere-hilfe/

Wie bewertet das DRK die sog. humanitären Korridore?

Das Rote Kreuz begrüßt jede Initiative, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dient und ihr eine Pause von der Gewalt verschafft. Sogenannte humanitäre Korridore müssen von den Konfliktparteien jedoch gut geplant und auch sicher umgesetzt werden. Nach dem humanitären Völkerrecht sind Konfliktparteien verpflichtet, Menschen, die umkämpfte Gebiete freiwillig verlassen wollen, eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.

Was auch immer die Konfliktparteien zur Evakuierung von Menschen aus umkämpften Gebieten vereinbaren, das humanitäre Völkerrecht muss grundsätzlich fortgelten: Die Kriegsparteien müssen weiterhin die Zivilbevölkerung sowie Kriegsgefangene und die zivile Infrastruktur schützen, um Trinkwasser, Energie- und Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Humanitärer Zugang für neutrale und unparteiisch handelnde Hilfsorganisationen wie das Ukrainische Rotes Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz muss ermöglicht werden. Das bedeutet, dass diejenigen, die bleiben wollen oder schwer evakuiert werden können – wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen – von Angriffen unbedingt verschont bleiben müssen. Außerdem müssen auch alle Zivilisten außerhalb sogenannter humanitärer Korridore weiterhin geschützt werden.

Kann man als Privatperson Geflüchtete aufnahmen?

Eine potenzielle Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterbringung wird eher regional bis kommunal geregelt und organisiert. Daher die Bitte an die Anbieter, erstmal regional/lokal auf die Behörden oder etwaige Initiativen zuzugehen und das Angebot dort anzubringen. 

Berlin: https://elinor.network/gastfreundschaft-ukraine/

Hamburg: http://bhfi.de/vorbereitungen-fuer-kriegsfluechtlinge-aus-der-ukraine-treffen/ oder ukrainehelfen(at)bhfi.de

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